Der SSI-Sicherheitsingenieur und -berater lässt sich in seiner Tätigkeit von den folgenden Grundsätzen leiten:
2016_04_18_SSI_Ehrenkodex_verabschiedet_GV2016
1.Verantwortung
Der SSI-Berater ist sich der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst.
2. Kompetenz
Er stellt sicher, dass seine Beratungen mit der nötigen fachlichen und sozialen Kompetenz erfolgen.
3. Weiterbildung
Er bildet sich in Sicherheitsfragen und Risikomanagement laufend weiter.
4. Kundenorientierung
Er dient den legitimen Interessen des Auftraggebers.
5. Unabhängigkeit
Er ist unabhängig in seiner Beratung und in seinem Urteil.
6. Fähigkeit als Marktinstrument
Er rechtfertigt seine Marktpräsenz durch hohe fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit und unternehmerisches Handeln.
7. Fairness
Er ist offen und fair gegenüber seinen Berufskollegen.
Erläuterungen zum Ehrenkodex
1. Verantwortung
Der SSI-Berater ist sich der Verantwortung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft bewusst:
- Er strebt gesellschafts- und umweltverträgliche Lösungen von Sicherheitsproblemen an.
- Er kommuniziert mit Berufskollegen und mit der Öffentlichkeit, so dass das Bewusstsein und das Verständnis von Gefährdungen und von Risiken wächst.
- Er ist abwägend und verantwortungsbewusst in der Beurteilung von Risiken und ihrer Tragbarkeit.
2. Kompetenz
Fachliche und soziale Kompetenz sollen den SSI-Berater bei seinen Dienstleistungen auszeichnen:
- Seine Kenntnisse und Fähigkeiten hält er jederzeit auf einem Niveau, das mit der laufenden Entwicklung von Technik, Gesetzgebung und Management Schritt hält.
- Er übernimmt nur Aufgaben, für die er die nötige Kompetenz besitzt.
- Er betrachtet Sicherheitsfragen ganzheitlich; Problemstellungen bearbeitet er systematisch und führt sie zu ausgewogenen, wirtschaftlich tragbaren Lösungen.
3. Weiterbildung
Laufende Weiterbildung als Teil der persönlichen beruflichen Entwicklung ist für den SSI-Berater eine Selbstverständlichkeit:
- Er vertieft seine fachlichen Kenntnisse in Sicherheitsfragen und Risikomanagement durch Weiterbildung und durch Umsetzung in die Praxis („Learning by Doing“).
- Er ist sich bewusst, dass nur durch laufende Weiterbildung ein Kompetenzvorsprung erreicht werden kann, der für den Erfolg auf dem freien Markt erforderlich ist.
4. Kundenorientierung
Der SSI-Berater dient im Rahmen seiner ethischen Verantwortung den legitimen Interessen des Auftraggebers:
- Er denkt und handelt kundenbezogen.
- Er orientiert sich an den Bedürfnissen und Anforderungen seines Auftraggebers.
- Er versteht sich als Treuhänder seines Auftraggebers und orientiert rechtzeitig über mögliche Interessenkonflikte, die mit seiner Beratungstätigkeit auftreten könnten.
5. Unabhängigkeit
Unabhängigkeit in der Beratung ist eine Grundanforderung an den SSI-Berater:
- Er berät neutral und unabhängig.
- Allfällige Bindungen, die seine Unabhängigkeit in Frage stellen könnten, legt er rechtzeitig offen.
- Er nimmt keine Provisionen oder Zuwendungen von Dritten entgegen.
6. Fähigkeit als Marktinstrument
Der SSI-Berater rechtfertigt seine Marktpräsenz durch hohe fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit und unternehmerisches Handeln:
- Er vertritt das Prinzip der „Auswahl des Beraters nach Kompetenz und Leistung“.
- Der SSI-Berater stellt sich dem Marktwettbewerb. Er bemüht sich um Aufträge, deren Preisstruktur eine fachgerechte Arbeit erlaubt.
7. Fairness
Der SSI-Berater zeichnet sich durch Offenheit und Fairness gegenüber seinen Verbands- und Berufskollegen aus:
- Er bringt weder vorsätzlich noch fahrlässig einen Berufskollegen in Misskredit.
- Er strebt Zusammenarbeit unter SSI-Beratern an. Bei Arbeitsgemeinschaften prüft er den Beizug von SSI-Kollegen.
- Er versucht weder direkt noch indirekt einem SSI-Berater einen Auftrag streitig zu machen, der diesem schon zugesprochen worden ist.
- Im Falle einer Anfrage oder eines Auftrags zur Überprüfung der Arbeit eines anderen SSI-Beraters handelt er kollegial und fair. Im Einverständnis mit dem Auftraggeber orientiert er den zu überprüfenden Kollegen vorgängig.