Jede Unternehmung entscheidet aufgrund der besonderen Risikolage über die Sicherheitsund Verfügbarkeitsanforderungen, den ihr zustehenden Schutzgrad der IT. Er ist abhängig von der Bedeutung der IT im Rahmen der integralen Risikobeurteilung und dem objektiv vorhandenen Gefährdungspotential.
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