Das Betreiben, Inverkehrbringen und Herstellen von Maschinen ist mit vielen Vor-gaben verbunden und fordert entsprechendes Fachwissen. Am Seminar werden deshalb die relevanten Aspekte rund um die Maschinen- und Druckgeräterichtlinie in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt.
Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer wird mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt sind. Auch als Betreiber von Maschinen sind gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen? Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen?
Als Seminarteilnehmer erfahren Sie, welche Unterlagen im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen sind, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen zu konstruieren. Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und welche empfohlenen Normen können beigezogen werden? Was ist bei der Beschaffung und beim Umbau von Maschinen zu beachten? Antworten gibt’s von den Referenten.
Eingetaucht wird auch in die Thematik, wie unter der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) mit der Fragestellung beziehungsweise dem Begriff der «Gesamtanlage» umzugehen ist. Vielfach ist in der Praxis – insbesondere bei «Mischanlagen» mit Druckgeräten und Maschinen – unklar, wer die Verantwortung als Hersteller einer Gesamtanlage oder von wesentlich veränderten Maschinen trägt. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten sich bieten, solche Projekte gesetzeskonform umzusetzen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kursleiter Renato Walker
Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung hier.