Oktober
Informationen zur Veranstaltung
#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch Das Herstellen, Inverkehrbringen oder Betreiben von Maschinen oder Gesamtanlagen (verkettete Maschinen) ist mit vielen gesetzlichen Vorgaben
Mehr
Informationen zur Veranstaltung
#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch
Das Herstellen, Inverkehrbringen oder Betreiben von Maschinen oder Gesamtanlagen (verkettete Maschinen) ist mit vielen gesetzlichen Vorgaben verbunden und fordert Fachwissen. Die relevanten Aspekte rund um die Maschinenrichtlinie werden deshalb am Seminar in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt und anhand von Beispielen erklärt.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen? Wo liegen wesentliche Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen? Die Seminarteilnehmenden erfahren, welche Unterlagen im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen sind, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen.
Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen überhaupt zu konstruieren. Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und welche empfohlenen Normen können beigezogen werden?
Werden Maschinen oder Gesamtanlagen so verändert, dass die Änderung für die Funktion der Maschine oder der Gesamtanlage von Bedeutung ist, spricht man von einer «wesentlichen Änderung». Unter Umständen kann der Betreiber zum Hersteller werden. Wir zeigen den Teilnehmenden auf, was beim Umbau von Maschinen und Gesamtanlagen zu beachten ist und was nicht unter eine «wesentlichen Änderung» fällt. Anhand von Beispielen zeigen wir auf, wie solche Änderungen gesetzeskonform durchgeführt und dokumentiert werden können – insbesondere auch bei älteren Maschinen.
Die europäische Maschinenverordnung «Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen» wurde im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist, nach einer Berichtigung der Termine, seit dem 19. Juli 2023 in Kraft und muss am 20. Januar 2027 (Stichtag) verbindlich angewendet werden. Bis zum 19. Januar 2027 sind Maschinen, unvollständige Maschinen und Sicherheitsbauteile zwingend nach der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen. Es gibt keine Übergangsfrist, in der wahlweise die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen angewendet werden kann. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen auf.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kursleiter Renato Walker
Von SAQ und SGAS anerkanntes Fortbildungsseminar!
#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch
Zeit
(Dienstag) 08:50 - 16:10
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur
November
Informationen zur Veranstaltung
Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch Sicherheitskultur im Unternehmen stärken – wie? Mitarbeitende auf allen Ebenen erkennen Risiken, handeln bewusst, die Pflichten sowie internen
Mehr
Informationen zur Veranstaltung
Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch
Sicherheitskultur im Unternehmen stärken – wie?
Mitarbeitende auf allen Ebenen erkennen Risiken, handeln bewusst, die Pflichten sowie internen Sicherheitsrichtlinien werden eingehalten. So der Idealfall einer Sicherheitskultur! Optimal sind dadurch Personen, Werte, Daten, Wissen und Ressourcen geschützt. Doch warum nehmen eigentlich Menschen bewusst höhere Risiken in Kauf? Wie können wir sie zu sicherem Verhalten motivieren? Wer oder was beeinflusst das menschliche Entscheiden? Wo liegen Potenziale und Chancen? Und wie erreichen wir einen sicherheitskulturellen Wandel?
Zur Erhöhung der Sicherheit setzen Unternehmen auf organisatorische, physische und technische Sicherheitsmassnahmen. Wie verhältnismässig sind diese aus psychologischer Sicht? Oftmals wird der direkten Kommunikation mit den Mitarbeitenden zu wenig Beachtung geschenkt. Dabei ist sie entscheidend für eine funktionierende Sicherheitskultur. Welche Möglichkeiten und erfolgreichen Ansätze gibt es? Welche Methoden greifen?
Wie die Sicherheitskultur entsteht und gelebt wird, ist von mehreren Komponenten abhängig. Nicht zuletzt vom Stellenwert, welcher die Sicherheit im Unternehmen geniesst, aber auch von der gesamten Unternehmenskultur und den Mitarbeitenden mit all ihren Ausprägungen selbst. Eine Fehlerkultur und eine Kultur des Scheiterns sind ebenso sicherheitsrelevant. Und unterschiedliche Verhaltensweisen sind prinzipiell ganz normal. Wie können Unternehmen all diese Herausforderungen meistern?
Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle beim Etablieren einer Sicherheitskultur. Wie bekommen wir das Management und die Belegschaft für einen kulturellen Wandel überhaupt fit? Wie lässt sich Sicherheit im Unternehmen strategisch verankern? Verbessern einheitliche Standards die Performance eines Unternehmens und lassen sich durch Management-Systeme die betriebsinternen Probleme einfach lösen?
Viele Fragen stehen im Raum. Antworten liefern unsere Referierenden. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge und wertvolle Impulse für Ihre eigenen Sicherheitsanstrengungen im Unternehmen. Und wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Tagungsleitung
#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch
Zeit
(Mittwoch) 09:20 - 16:30
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur
Mehr Informationen zu den Veranstaltungen.