Tagung vom 22.09.2021: Brandschutz in Nutzung und Betrieb
Eigentümer sowie Nutzer von Immobilien sind verpflichtet, die Personensicherheit sicherzustellen. Sie sind verantwortlich dafür, dass ausreichende organisatorische, bauliche und technische Massnahmen umgesetzt werden, um den Brandschutz zu gewährleisten. Den Brandschutz betriebsbereit, personensicher und für die Intervention rasch zugänglich zu machen, bedeutet, dass dieser auf einem hohen Niveau betrieben, gewartet und unterhalten werden muss. Grundlage dafür ist eine zweckmässige, effiziente und in den Betrieb integrierte Brandschutzorganisation.
Nach Fertigstellung oder Handänderung von Gebäuden geht die gesetzliche Verantwortung für eine Baute an die Eigentümerschaft über. Diese Verantwortung beinhaltet einerseits die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Andererseits fällt die Verpflichtung darunter, die Sicherheit der Gebäudenutzerschaft durch organisatorische Massnahmen jederzeit zu gewährleisten. Nur durch eine umsichtige, vorausschauende Bewirtschaftung werden Personensicherheit, Betriebsbereitschaft sowie Werterhaltung von Gebäuden erreicht.
Die Tagung vermittelt Kenntnisse und praktische Erfahrungen für den Aufbau einer zweckmässigen Brandschutzorganisation, zu den Pflichten in der Nutzungsphase mit wirtschaftlich optimierten Aspekten und zur Flexibilität in der Nutzung. Weiter ist der Blickpunkt auf BIM und Brandschutz in der Betriebsphase, auf Elektroanlagen sowie auf die kombinierte Betrachtung des Merkblattes «Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen» und dem Normenwerk zu Brandmeldeanlagen gerichtet. Abgerundet wird die Veranstaltung mit aktuellem Wissen rund um Gaswarn- und Löschanlagen.
Wir heissen Sie bereits heute herzlich willkommen zu dieser anerkannten Weiterbildung!
Die Tagungsleitung
Die Tagung ist von der VKF, dem Swiss Safety Center und der SGAS als Weiterbildung anerkannt.
Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung hier.