September, 2019
Informationen zur Veranstaltung
Woraus besteht ein Bauwerk? Einerseits aus einzelnen Baustoffen, welche die Brandentstehung im Brandraum und die Ausbreitung über die Gebäudehülle begrenzen sollen. Anderseits werden aus ihnen Bauteile wie etwa Wände, Decken
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Informationen zur Veranstaltung
Woraus besteht ein Bauwerk? Einerseits aus einzelnen Baustoffen, welche die Brandentstehung im Brandraum und die Ausbreitung über die Gebäudehülle begrenzen sollen. Anderseits werden aus ihnen Bauteile wie etwa Wände, Decken oder Stützen gebildet, um Brandabschnitte und die Tragfähigkeit des gesamten Bauwerks sicherzustellen. Die schweizerische Bauproduktegesetzgebung wie auch die europäische Bauprodukteverordnung kennen in der Begrifflichkeit die Differenzierung von Baustoffen und Bauteilen nicht. Die Rede ist allgemein von Bauprodukten.
Das schweizerische Bauproduktegesetz (BauPG) und die Bauprodukteverordnung (BauPV) sind äquivalent mit der europäischen Gesetzgebung für Bauprodukte. Das Inverkehrbringen von Bauprodukten ist auf Bundesebene geregelt, wesentlich ist die Unterscheidung in harmonisierte und nicht harmonisierte Bauprodukte. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Über die Anwendung von Bauprodukten mit Brandschutzanforderungen entscheidet hingegen die Brandschutzbehörde. Beim Entscheid über die Anwendung von Brandschutzprodukten stützt sich die Brandschutzbehörde auf Leistungserklärungen mit den zugehörigen Dokumenten, europäische technische Bewertungen sowie auf technische Auskünfte und Anerkennungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Der bauliche Brandschutz – ein derzeit brisantes Thema. Vor lauter Regulierung und der Flut der Normierungen verliert man leicht die Übersicht. Doch nur eine Planung basierend auf den aktuellen Vorgaben gewährleistet Kosten- und Planungssicherheit. Wo liegen die Knackpunkte? Wie lösen wir diese? Um diese Fragen zu beantworten, stehen für die GVZ-Tagung BRANDSCHUTZ 2019 verschiedene Akteure im Einsatz, welche im baulichen Brandschutz und im Bereich Bauprodukte über einschlägige Erfahrungen verfügen.
Vertreter des BBL, der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen und der Brandschutzbehörden nehmen genauso Stellung wie die Prüfer von Bauprodukten und die Inverkehrbringer. Auch Brandschutzplaner, Qualitätssicherer am Bau, Generalunternehmer sowie Eigentümerschaften kommen mit klaren Aussagen und Lösungsansätzen zu Wort.
Für ein attraktives Tagungsprogramm ist gesorgt. Sind auch Sie davon überzeugt? Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Tagungsleitung
Zeit
(Mittwoch) 09:20 - 16:25
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur