Per 1. Juli 2010 wurde das Produktesicherheitsgesetz (PrSG, SR 930.11) in Kraft gesetzt. Es stellt eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) dar und hat einen viel weiteren Geltungsbereich: Das PrSG regelt die Mindestanforderungen an die Sicherheit von allen Produkten bei deren gewerblichen oder beruflichen Inverkehrbringung.
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