SSI-Seminar „MASCHINENSICHERHEIT“ vom 15.09.2020
Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer wird mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie…